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INFORMATIONEN ZUR SCHULUNGSPFLICHT GEMÄSS REACH-BESCHRÄNKUNGSREGELUNG

Wichtige Information für Verwender von isocyanathaltigen Produkten im Handwerk und der Industrie

Ziel der REACH-Beschränkungsregelung ist die einheitliche europaweite Regulierung von isocyanathaltigen Produkten und damit einhergehend ein verbesserter Gesundheitsschutz, sowie fairer Wettbewerb und wechselseitige Anerkennung in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Geschult werden müssen alle Verarbeiter von isocyanathaltigen Produkten mit einem freien Monomergehalt von ≥ 0,1%. Produkte, die dieser Definition entsprechen sind mit dem GHS Symbol 08 versehen. Schulungspflichtig sind auch Aushilfskräfte, sowie Leiharbeiter*innen. Ebenfalls ist die Schulung für die Managementebene bzw. für die Vorgesetzten verpflichtend. Auch Lagerarbeiter*innen, die entsprechende isocyanathaltige Produkte transportieren, sind davon betroffen.

Die Schulungsunterlagen werden vom Verband der Isocyanathersteller, sowie der FEICA erarbeitet und bereitgestellt. Die Schulung kann online als persönliche Einzelschulung durchgeführt werden, dies ist für Sie als unsere Kunden kostenlos möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu von Ihrem persönlichen KLEIBERIT Ansprechpartner. Eine erfolgreich abgeschlossene Schulung behält 5 Jahre Gültigkeit. Weitere Möglichkeiten zur Schulung gibt es in Form eines virtuellen Klassenzimmers oder in Präsenz, diese Möglichkeiten sind allerdings kostenpflichtig.

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