PPWR - Verpackungen bei KLEIBERIT

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, legt europaweit Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle fest. KLEIBERIT prüft und setzt die für unsere Verpackungen geltenden Anforderungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um.

Welche Informationen benötigen Sie?

Endabnehmer


Sie verwenden das gelieferte KLEIBERIT-Produkt selbst und stellen es in dieser Form nicht erneut auf dem Markt bereit? Dann sind Sie grundsätzlich Endabnehmer im Sinne der PPWR. Für Unternehmen, die ausschließlich als Endabnehmer auftreten, bestehen grundsätzlich keine eigenen Pflichten zur Erstellung von PPWR-Unterlagen für die gelieferte Verpackung.

Händler / Distributor


Sie stellen von KLEIBERIT bezogene Produkte weiter auf dem Markt bereit? Abhängig von Ihrer konkreten Rolle können sich eigene Pflichten innerhalb der Lieferkette ergeben. KLEIBERIT stellt erforderliche Informationen entsprechend der jeweiligen Rolle und den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung.

FAQ

1. Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie legt auf europäischer Ebene Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle fest. Die Verordnung gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.

Hier kommen Sie zur Verordnung (EU) 2025/40 bei EUR-Lex

2. Wie setzt KLEIBERIT die PPWR um?

Die erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren werden durchgeführt. Die technische Dokumentation wird erstellt und für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume aufbewahrt. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden EU-Konformitätserklärungen für die jeweiligen Verpackungsarten ausgestellt und den zuständigen Behörden auf begründetes Verlangen zur Verfügung gestellt. 

3. Wer gilt als Endabnehmer?

Als Endabnehmer gilt grundsätzlich ein Verbraucher oder gewerblicher Nutzer, der ein geliefertes Produkt selbst verwendet und es in dieser Form nicht erneut auf dem Markt bereitstellt.

4. Benötige ich als Endabnehmer eigene PPWR-Unterlagen?

Unternehmen, die ausschließlich als Endabnehmer auftreten, haben grundsätzlich keine eigenen Pflichten zur Erstellung von PPWR-Unterlagen für die gelieferte Verpackung.

5. Welche Informationen stellt KLEIBERIT Händlern zur Verfügung?

KLEIBERIT stellt erforderliche Informationen insbesondere Geschäftspartnern zur Verfügung, die selbst Pflichten innerhalb der Lieferkette erfüllen müssen. 

6. Kann ich PPWR-Bestätigungen auf der Website herunterladen?

Nein. Unterzeichnete PPWR-Bestätigungen, Konformitätsunterlagen und technische Dokumentationen werden von KLEIBERIT nicht öffentlich zum Download angeboten. Benötigen Sie aufgrund Ihrer Rolle innerhalb der Lieferkette entsprechende Informationen oder Nachweise, können Sie diese bei KLEIBERIT anfragen.

7. Erfüllen KLEIBERIT-Verpackungen die Anforderungen bezüglich Schwermetallen?

Für die von KLEIBERIT gelieferten Verpackungen und Verpackungskomponenten können Sie eine Bestätigung hinsichtlich der Schwermetallanforderungen nach Artikel 5 Absatz 4 PPWR bei uns anfragen.

8. Welche Angaben benötigt KLEIBERIT für eine PPWR-Anfrage?

Bitte geben Sie möglichst folgende Informationen an: Unternehmen und Land; Ihre Rolle in der Lieferkette; KLEIBERIT-Artikelnummer und den benötigten Nachweis. 

9. An wen kann ich mich bei weiteren PPWR-Fragen wenden?

Bitte nutzen Sie das KLEIBERIT-Kontaktformular. 

PPWR-Anfrage

KLEIBERIT stellt erforderliche PPWR-Informationen und Nachweise abhängig von der jeweiligen Rolle des Geschäftspartners und den geltenden gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Anforderungen zur Verfügung. Unterzeichnete Bestätigungen, Konformitätsunterlagen und technische PPWR-Dokumentationen werden nicht öffentlich auf unserer Website zum Download bereitgestellt. Wenn Sie entsprechende Informationen benötigen, senden Sie uns bitte eine Anfrage mit Angaben zum betroffenen KLEIBERIT-Produkt, nach Möglichkeit mit der KLEIBERIT-Artikelnummer, und mit Angaben zu Ihrer Rolle innerhalb der Lieferkette.

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